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Ehemündigkeit: Die Regelungen in verschiedenen Ländern

Veröffentlicht am Mittwoch - 12. Dez 2011  von Kathrin Hoch   
Ehemündigkeit: Die Regelungen in verschiedenen Ländern

Als ehemündig gelten Personen, die eigenmächtig die Entscheidung zur Hochzeit treffen können. Dafür müssen beide Partner gesetzlich festgelegte Bedingungen erfüllen. Die Regelungen der BRD dazu sind in § 1303 des Bundesgesetzbuches nachzulesen. Dieser besagt, dass eine Hochzeit generell erst mit Erreichen der Volljährigkeit, also mit 18 Jahren möglich ist. Auf Antrag können Ausnahmen von dieser Regel...